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Spond und Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
Spond und Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
Vor über einer Woche aktualisiert

Spond verarbeitet Daten über unsere Nutzer, Teams und Vereine. In Übereinstimmung mit der DSGVO fungiert Spond je nach den genutzten Diensten sowohl als Datenverantwortlicher als auch als Datenverarbeiter.


DPA für die Spond App

Wenn Sie die Spond App verwenden, ist Spond der Datenverantwortliche und verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO sowie für die Unterstützung der registrierten Nutzer bei der Ausübung ihrer Rechte. Da wir bei der Nutzung der App nicht als Datenverarbeiter getrennt vom Datenverantwortlichen auftreten, ist keine separate Datenverarbeitungsvereinbarung erforderlich. Spond hält sich bei der Verarbeitung von Daten für die Nutzer der Spond App an die DSGVO und unsere eigene Datenschutzrichtlinie.


DPA für Spond Club

In diesem Fall ist der Club der Datenverantwortliche (Data Controller), und Spond fungiert als Auftragsverarbeiter (Data Processor). Gemäß Art. 28 Abs. 3 der DSGVO unterliegt die Datenverarbeitung in dieser Form einem Datenverarbeitungsvertrag.

Wir haben einen Standard-Datenverarbeitungsvertrag (DPA), der ein integraler Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen für Spond Club ist. Der Datenverarbeitungsvertrag, der die Beziehung des Clubs zu Spond regelt, ist hier zu finden: DPA.


Häufig gestellte Fragen

Können wir im Namen des Vereins eine spezielle Datenverarbeitungsvereinbarung unterzeichnen?


Wir bieten keine individualisierten Datenverarbeitungsvereinbarungen für Vereine an, aber alle, die Spond Club nutzen möchten, werden auf unsere Standardvereinbarung verwiesen.

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