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Umgang mit minderjährigen Administratoren

Heute aktualisiert

Wenn Ihre Gruppe oder Ihr Verein minderjährige Administratoren hat, also Administratoren unter 18 Jahren, gibt es mehrere wichtige Aspekte, die in Bezug auf die Funktionsweise von Spond und die möglichen Einstellungen zu berücksichtigen sind.

In Spond beträgt das Mindestalter, um Administrator zu werden, 15 Jahre. Ein Gruppenadministrator ist verpflichtet, die Zusätzlichen Bedingungen für Spond-Gruppenadministratoren einzuhalten. Bei Spond legen wir großen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen und darauf, dass stets das Wohl des Kindes an erster Stelle steht. Dieses Prinzip ist ein Eckpfeiler bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Funktionen.


Wann gibt es minderjährige Administratoren?

Ein minderjähriger Administrator kann zum Beispiel eine Person unter 18 Jahren sein, die als Trainer, Assistenztrainer oder Schiedsrichter für eine Mannschaft oder eine Gruppe jüngerer Spieler oder Altersklassen tätig ist.


Was sollte der Verein/die Gruppe beachten, wenn Administratorrechte an Minderjährige vergeben werden?

Alle erwachsenen Gruppenadministratoren sollten sich der möglichen Folgen bewusst sein, wenn eine Person unter 18 Jahren als Administrator in einer Gruppe eingesetzt wird.

  • Ein Administrator in einer Hauptgruppe kann alles sehen, was in allen Untergruppen innerhalb der Hauptgruppe passiert – unabhängig vom Alter des Administrators.

  • Unabhängig von der Gruppenrolle oder den Berechtigungen kann jeder Administrator einer Veranstaltung Nachrichten sehen, die von Mitgliedern/Erziehungsberechtigten gesendet werden (zum Beispiel beim Ablehnen einer Veranstaltung). In diesen Nachrichten können Mitglieder/Erziehungsberechtigte persönliche Informationen über Krankheit oder Finanzen teilen. Der Verein/die Gruppe sollte sorgfältig prüfen, ob es angemessen ist, dass junge Assistenztrainer/Schiedsrichter Zugriff auf diese Art von Informationen haben, und klare Richtlinien festlegen, um das Bewusstsein dafür zu schärfen. Alternativ kann der Jugendliche stattdessen als Mitglied in die Gruppe aufgenommen werden.

  • Minderjährige Administratoren haben oft Erziehungsberechtigte, die dann ebenfalls Zugriff auf alle Inhalte der Gruppe haben (Beiträge, Mitglieder, Umfragen, Veranstaltungen usw.), in der der minderjährige Administrator Mitglied ist.

  • Wenn der Verein/die Gruppe ein Mindestalter für die Kommunikation festgelegt hat, z. B. 18 Jahre, sehen auch die Erziehungsberechtigten alle Nachrichten aus der Gruppe, in der das Kind Mitglied ist.

  • In Spond Club eingerichtete Mitgliedsfelder, die in der Gruppe für Gruppenadministratoren sichtbar sind, sind für alle Administratoren sichtbar – unabhängig von ihrer Gruppenrolle. Es ist nicht möglich, die Sichtbarkeit auf bestimmte Einzelrollen zu beschränken.


Datenschutz, Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht

Trainer und Assistenztrainer haben ein berechtigtes Bedürfnis nach Zugriff auf personenbezogene Daten auf Administrator-Ebene.

Dieser Zugriff ist notwendig, um ihre Aufgaben als Trainer wahrzunehmen. Die Tatsache, dass Trainer und Assistenztrainer in einigen Fällen minderjährig sein können, hat an sich keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit dieser Zugriffslösung. Auch Minderjährige können ein berechtigtes Bedürfnis nach Zugriff auf personenbezogene Daten haben.

Was den Zugriff von Erziehungsberechtigten betrifft, so wird auch dieser im Lichte der Safeguarding-Richtlinie von Spond als legitim angesehen.

Ein zentrales Ziel der Plattform ist es, eine sichere und unterstützende Umgebung zu schaffen. Wir sind der Ansicht, dass die Präsenz von Erziehungsberechtigten direkt zu diesem Ziel beiträgt.

Wir erinnern Vereine, die Spond Club nutzen, daran, dass sie die Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind.

Sie sollten sicherstellen, dass Trainer, Assistenztrainer und gegebenenfalls Erziehungsberechtigte eine angemessene Schulung im Umgang mit personenbezogenen Daten – einschließlich Vertraulichkeit – erhalten. Dies kann beispielsweise durch Vertraulichkeitsvereinbarungen erfolgen, die von Trainern, Assistenztrainern und Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.

Der Verein kann zudem Konsequenzen für Verstöße gegen die Vertraulichkeit festlegen.

Es liegt in der Verantwortung des Vereins, die Notwendigkeit solcher Maßnahmen auf Grundlage der mit der spezifischen Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Risiken zu beurteilen. Darüber hinaus ist der Verein verpflichtet, betroffene Personen (Mitglieder und gegebenenfalls andere Nutzer) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. In diesem Fall kann der Verein auf die Datenschutzrichtlinie von Spond verweisen und diese bei Bedarf durch zusätzliche interne Informationen ergänzen.

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